PFLEGEPFLICHTBERATUNG GEWÜNSCHT?

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Pflegepflichtberatung

Pflegepflichtberatung nach §37.3 SGB XI

Schmetterling

Sie haben einen Pflegegrad und werden von Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder Bekannten unterstützt.

In Abhängigkeit von Ihrem Pflegegrad muss Ihre Pflegesituation alle 3 bis 6 Monate durch einen Pflegdienst beurteilt werden. Zumeist werden Sie hierzu von Ihrer Pflegekasse aufgefordert.

Gerne kommen wir zu Ihnen!

Pflegedienst Hornberg Pflegepflichtberatung
Wir informieren Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch über die Pflegepflichtberatung.
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